Agentur für Arbeit Heilbronn

Übersicht
Nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) – Arbeitsförderung - erfüllt die Agentur für Arbeit Heilbronn als eine der Dienststellen der Bundesagentur für Arbeitfür die Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen und Institutionen umfassende Dienstleistungsaufgaben für den Arbeits- und Ausbildungsmarkt.

Zu den Kernaufgaben der Agentur für Arbeit Heilbronn zählen:

• Vermittlung in Ausbildungs- und Arbeitsstellen,
• Berufsberatung,
• Arbeitgeberberatung,
• Förderung der Berufsausbildung,
• Förderung der beruflichen Weiterbildung,
• Förderung der beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderung,
• Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen,
• Entgeltersatzleistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld oder Insolvenzgeld.

Die Agentur für Arbeit Heilbronn ist außerdem Trägerin der Grundsicherung für Arbeitsuchende und erbringt als solche in den gemeinsamen Einrichtungen - dem Jobcenter für den Landkreis Heilbronn und dem Jobcenter für die Stadt Heilbronn - Leistungen zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit, insbesondere durch Eingliederung in Arbeit, und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes.

Die Bundesagentur für Arbeit mit ihren Agenturen ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts und unterliegt daher der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung. Es soll sicherstellen, dass die Bundesagentur für Arbeit, aber auch die Regionaldirektionen und die Agenturen Gesetze und sonstiges Recht beachten.

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